Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Photographin übernommenen Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des // der Auftraggeber*in widerspreche ich hiermit.
  2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Photographin hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Bilder, digitale Datensätze usw.).
  3. Der // die Auftraggeber*in wird darauf hingewiesen, dass Photos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Photographin unterliegen.Reklamationen und // oder Mängelrügen hinsichtlich der von der Photographin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Photographin sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des // der Auftraggeber*in bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Photoreportagen abgelichtet werden. Die Photographin ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber*in erwünscht ist.
  5. Die Photographin wählt die Bilder aus, die dem // der Auftraggeber*in zur Abnahme vorgelegt werden.
  6. Die Photographin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei der Photographin und eine Herausgabe an den // die Auftraggeber*in erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

II. Urheberrecht

  1. Der Photographin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von der Photographin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des // der Auftraggeber*in bestimmt.
  3. Überträgt die Photographin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Photographin.
  5. Der // die Besteller*in eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.§ 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Photographin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Photographin zum Schadensersatz.

III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber*in zu tragen.
  2. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des // der Auftraggebers*in, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  3. Tritt der // die Auftraggeber*in mit Einverständnis der Photographin von dem vereinbarten Phototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Photographin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Phototermins nicht erstattet.

IV. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des // der Auftraggeber*in können gespeichert werden.Die Photographin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

V. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.